Oberstes Ziel ist es, dass das Virus gar nicht erst in die Betriebe gelangt. Viele Unternehmen sind deshalb dazu übergegangen, die Mitarbeiter regelmäßig und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus auf Covid-19 zu testen.

Die von der Landesregierung festgelegten Regelungen sehen beispielsweise in NRW vor, dass nur Personen in der Produktion eingesetzt werden, die keine Erkältungssymptome aufweisen und mindestens zweimal pro Woche negativ auf das Virus getestet werden. Bei Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, von denen weniger als 100 Beschäftigte in der Produktion arbeiten, ist ein Test pro Woche ausreichend. Die Unternehmen der Fleischwirtschaft tragen die Kosten der Testungen vollumfänglich.

Urlaubsrückkehrer werden erst nach einer Quarantäne und negativem Testergebnis wieder in den Betrieben eingesetzt. Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu Infizierungen kommen, haben viele Betriebe außerdem vorsorglich Quarantäne-Unterkünfte eingerichtet, um eine Ausbreitung der Infektion zu vermeiden.

Die Fleischwirtschaft unternimmt im Zuge der Corona-Pandemie insgesamt erhebliche Anstrengungen, die deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Sie stellt damit die Erzeugung des wichtigen Lebensmittels „Fleisch“ in Deutschland kontinuierlich sicher.

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