Anfang Juli ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland in Niedersachsen ausgebrochen und damit erstmals in einer Region, in der viele Schweine gehalten werden. Um den Bauernhof, in dem der Ausbruch festgestellt wurde, wurde eine sogenannte Schutz- und Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Innerhalb dieser Zone liegen etwa 250 schweinehaltende Betriebe mit etwa 200.000 Schweinen. Bei keinem sind bisher Verdachtsfälle aufgetreten. Trotzdem gelten für diese Betriebe nun amtlich angeordnete tierseuchenrechtliche Maßnahmen und Vermarktungsbeschränkungen beim Verkauf ihrer Tiere. Ferkel dürfen nicht ohne behördliche Genehmigung an Mastbetriebe abgegeben werden, die Tiere unterliegen zusätzlichen Gesundheitsprüfungen. Dies gilt auch für Schweine, die zum Schlachten gebracht werden. So ist sichergestellt, dass nur Tiere transportiert werden, die frei von ASP sind. Die Tiere und das Fleisch müssen bis hin zur Verarbeitung strikt von anderen Waren getrennt behandelt und amtlich überwacht werden, bis das Fleisch zu einem hoch erhitzten Fleischerzeugnis verarbeitet ist. Mit dieser zweiten Sicherheitsmaßnahme soll eine Verschleppung der ASP über rohes Fleisch oder rohe Fleischwaren auf jeden Fall vermieden werden. Für Menschen ist die ASP in jedem Fall ungefährlich. Mehr dazu hier.

Solidarität und Tierschutz als Antrieb

Trotz des enormen zusätzlichen Aufwands bei der Schlachtung und der weiteren Behandlung des Fleisches haben sich erste Schlachtbetriebe in Abstimmung mit ihren Veterinärbehörden bereitgefunden, Tiere aus der Schutz- und Überwachungszone zu schlachten. Weitere Schlachtbetriebe sind dabei, die Schlachtung gemeinsam mit den amtlichen Stellen vorzubereiten. Dies ist neben der Solidarität mit den betroffenen Tierhaltern auch wichtig um Tierschutzprobleme zu vermeiden, die entstehen können, wenn die Tiere ausgewachsen sind und der Platz im Stall knapp wird. Es wird jedoch nicht jeder Schlachtbetrieb die Voraussetzungen mitbringen, um Schweine aus dem Gebiet schlachten zu können.

Halter brauchen finanziellen Ausgleich

Gleichzeitig stellen sich aber auch wirtschaftliche Fragen, sowohl für den Landwirt als auch für den Schlacht- und Zerlegebetrieb, der zusätzlichen Aufwand betreiben muss und Risiken in der Vermarktung eingeht. Und dies in einer ohnehin sehr angespannten Marktlage. Wegen der rechtlich vorgegebenen, sehr eng begrenzten Verwendungsmöglichkeit des Fleisches können zudem die normalerweise wertbestimmenden Edelteile nicht vermarktet werden, sondern müssen zu wesentlich preisgünstigeren wärmebehandelten Wurstwaren oder Konserven verarbeitet werden. Hinzu kommt, dass genügend Verarbeitungsbetriebe Bereitschaft zeigen müssen, die das Fleisch aus Restriktionsgebieten mit entsprechenden Auflagen verarbeiten können.

Den unverschuldet betroffenen Schweinhaltern muss ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Zuständig dafür ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von Minister Cem Özdemir. Italien hat vorgemacht, wie schnell und angemessen geholfen werden kann. Dort wurde ein ASP-Fonds mit 25 Mio. Euro aufgelegt, mit dem finanzielle Schäden bei Tierhaltern und bei Fleischunternehmen ausgeglichen werden.

Daneben sollte sich das Ministerium nachdrücklich für eine Verkürzung der Fristen für die Restriktionsmaßnahmen bei der EU einsetzen, damit die Tiere und das Fleisch schnell wieder ohne Auflagen vermarktet werden können. Dies ist immer dann möglich, wenn die ASP erstmalig und punktuell in einer Region aufgetreten ist, die Fälle auf den ursprünglichen Ausbruch beschränkt bleiben und die Biosicherheitsmaßnahmen in den Tierhaltungsbetrieben strikt eingehalten werden.