Die gute Qualität der Fleischprodukte beginnt bereits beim Landwirt. Ein guter und respektvoller Umgang mit den Tieren ist die wesentliche Voraussetzung, um hochqualitative Produkte zu produzieren. Das gilt insbesondere auch für den Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Erzeugung. Die Fleischwirtschaft setzt sich dafür ein, so weit wie möglich auf Antibiotika zu verzichten. Mit Erfolg: Seit 2011 ist die in der Nutztierhaltung eingesetzte Antibiotikamenge um mehr 60 Prozent gesunken. [1]
Dieser Trend setzt sich fort: Die neuesten Daten zum Antibiotikaeinsatz bei Schweinen zeigen einen weiteren Rückgang der Therapiehäufigkeit. Seit Einführung des Antibiotikamonitorings sinken damit die Werte auf einen neuen Rekordwert. Das verdeutlicht den verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika in der Nutztierhaltung. Umfangreiche Konzepte zur Hygiene und Tiergesundheit wurden in den vergangenen Jahren in zahlreichen Betrieben umgesetzt und konsequent verfolgt. Dieser Erfolg ist zu einem Großteil den Tierhaltern und zuständigen Tierärzten zuzuschreiben. Die Häufigkeit der Antibiotikabehandlung von Rindern, Schweinen, Puten oder Hühnern aus Mastbetrieben wird in der Antibiotika-Datenbank erfasst. Die halbjährlichen Meldungen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht. Demnach hat sich der Median des Antibiotikaeinsatzes bei Mastschweinen mit einem Körpergewicht über 30 kg von 0,300 im 1. Halbjahr 2021 auf 0,244 im 2. Halbjahr 2021 verringert. Schweinehalter, deren Therapiehäufigkeitsindex über den bekannt gegebenen Kennzahlen liegt, sollten gemeinsam mit ihrem Tierarzt nach Ursachen und Möglichkeiten zur Antibiotikareduzierung suchen.
Antibiotika zur Wachstumsförderung sind seit mehr als 15 Jahren verboten. Medikamentengaben dürfen nur nach klarer Diagnose durch einen Tierarzt verabreicht werden, denn kranke Tiere müssen behandelt werden. Die Fleischwirtschaft setzt sich dafür ein, dass Antibiotika in der Landwirtschaft noch weiter reduziert werden.
Nahezu keine Antibiotikarückstände in Fleischprodukten
Im Rahmen des neutralen Kontrollsystems „QS Qualität und Sicherheit“ hat die Fleischwirtschaft eine Vorreiterrolle eingenommen und den Einsatz von Antibiotika schon vor Erlass der gesetzlichen Regelung untersagt. Sollte der Tierarzt eine Antibiotikatherapie als sinnvoll erachten, muss vor der Schlachtung eine Wartezeit eingehalten werden, um Rückstände in Nahrungsmitteln zu verhindern.
Daher sind Rind- und Schweinefleischprodukte heute, wie jährlich tausende von Laboruntersuchungen belegen, in Bezug auf Antibiotika nahezu rückstandsfrei. Das zeigen auch Untersuchungen, die seit 1989 unter anderem im Rahmen des jährlichen Nationalen Rückstandkontrollplans (NRKP) erhoben werden. Dazu werden Proben von lebenden Tieren (Blut, Harn) wie auch Fleischproben am Schlachthof ausgewertet und auf die Verwendung von unerlaubten Substanzen (betrifft Hormone, Tierarzneimittel, Umweltbelastungen) untersucht. [2]
Humanarzneimittel gelangen in die Abwässer
Schlachthofabwässer werden nicht direkt in Oberflächengewässer eingeleitet. Sie werden in betrieblichen oder kommunalen Kläranlagen geklärt. Dabei unterliegen die betrieblichen Kläranlagen einer strengen amtlichen Prüfung und Kontrolle.
Mögliche Antibiotika-Rückstände stammen nicht allein aus der Landwirtschaft. So stellt das Umwelt-Bundesamt fest: „Humanarzneimittel gelangen größtenteils über die Abwässer in die Kläranlagen. Dort werden diese jedoch zum größten Teil nicht zurückgehalten oder eliminiert. Deshalb werden Rückstände von Humanarzneimitteln nahezu flächendeckend und ganzjährig im Bereich von Kläranlagenabläufen sowie in Bächen, Flüssen und Seen, aber auch im Grund- und vereinzelt im Trinkwasser nachgewiesen. [3]
Der Antibiotikaeinsatz in Deutschland liegt in der Tier- und Humanmedizin in etwa auf dem gleichen Niveau von jeweils etwa 700 Tonnen. Antibiotika-Einsatz in der Tiermedizin muss seit 2011 verpflichtend erfasst werden. Daher sind die Mengen gut dokumentiert. Ein solch verpflichtendes System gibt es in der Humanmedizin nicht. Die Mengen basieren hier auf Schätzungen auf Basis der ambulanten Verordnungen. Krankenhäuser, die regelmäßig einen hohen Antibiotika-Einsatz haben, sind dabei nicht erfasst. Der Versorgungsatlas zeigt, dass die Antibiotikaverordnungen – anders als in der Tiermedizin – nur geringfügig zurückgegangen sind.
QS: Zusammenarbeit von Tierhaltern, Tierärzten und Fleischwirtschaft
Die Fleischwirtschaft arbeitet im Rahmen des Kontrollsystems QS Qualität und Sicherheit gemeinsam mit Tierhaltern und Tierärzten daran, Tiergesundheitsdatenbanken als Frühwarnsysteme zu etablieren. Die Idee: In der Datenbank werden Daten zu Antibiotikaeinsatz, Biosicherheit, Tierhaltung und Befunddaten so miteinander verknüpft, dass sich Zusammenhänge erkennen lassen. Die teilnehmenden Betriebe können damit noch frühzeitiger mögliche Schwachstellen erkennen und die Gesundheit ihrer Tiere auch ohne Antibiotikaeinsatz verbessern. Das engmaschige System zeigt klare Erfolge: In den Nutztierbetrieben im Rahmen des QS-Systems hat sich der Antibiotikaeinsatz seit 2015 um mehr als ein Drittel (35,6%) reduziert. [4] Denn gesunde Tiere benötigen keine Antibiotika.
Quellen:
[1] https://www.wir-sind-tierarzt.de/2017/12/human-oder-tiermedizin-wer-verordnet-mehr-antibiotika/
[4] https://www.versorgungsatlas.de/fileadmin/pdf/VA_Newsletter_Nr2-2016_Antibiotika_fin_web.pdf
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