Der Vorwurf, dass Fleischbetriebe gar nicht oder zu selten kontrolliert werden, entspricht nicht den Tatsachen. Ohne die Anwesenheit und die Überprüfung eines amtlichen Tierarztes darf kein Tier geschlachtet werden. Auch die Anlieferung der Tiere am Schlachthof und der Export werden immer durch amtliches Kontrollpersonal überwacht. Und natürlich wird jedes geschlachtete Tier der sogenannten amtlichen Fleischbeschau unterzogen. Bei ihr wird geprüft, ob das Fleisch genusstauglich ist – also bedenkenlos verzehrt werden kann. Dies alles ist durch deutsche und europäische Gesetze und Verordnungen streng geregelt.

Zusätzlich wird das Fleisch im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplan kontrolliert. Dies dient dem vorsorgenden Verbraucherschutz und ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Im weltweiten Vergleich sind die deutschen Vorschriften somit überdurchschnittlich streng und ihre Einhaltung wird genauestens geprüft.