Der Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin ist im Jahr 2023 erneut angestiegen. Das hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) im Februar 2025 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Danach stieg der Zahl der Verordnungen um 18,4 Prozent auf über 36 Millionen gegenüber 2022 an. Damit liegen die Verordnungszahlen nun erstmals wieder über dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Nach einem Rückgang der Antibiotikaverordnungen in den sogenannten Corona-Jahren 2020 und 2021 stiegen die Verordnungen 2022 wieder an. Auch bei den Reserveantibiotika kann die AOK keinen Rückgang in der Humanmedizin feststellen. Ihr Anteil blieb trotz des insgesamt wieder steigenden Antibiotikaeinsatzes seit 2020 mit 43,4 Prozent relativ stabil. In absoluten Zahlen liegen die Verschreibungen von Reserveantibiotika nach einem Rückgang in den Corona-Jahren aber wieder auf einem ähnlichen Niveau wie 2019. Der erneute Anstieg der Verordnungen zeigt laut WIdO, dass ein zurückhaltender Einsatz noch nicht konsequent genug gelingt.

In der Tierhaltung (Haus- und Nutztiere) dagegen ist der Antibiotikaverbrauch weiterhin rückläufig. Der Geschäftsführer des WIdO, Helmut Schröder fordert daher ein Umdenken: „Da Antibiotikaresistenzen keine Mensch-Tier-Unterscheidung kennen, brauchen wir eine konsequente Reduktion des Antibiotikaeinsatzes nicht nur beim Tier, sondern auch beim Menschen“. In der Tiermedizin konnte in den letzten zehn Jahren die abgegebene Antibiotikamenge um 57,3 Prozent reduziert werden (2014: 1.238 Tonnen), in der Humanmedizin nur um 8,7 Prozent (2014: 39,6 Millionen Verordnungen). Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 11 Tonnen weniger (minus 2,1 Prozent) Antibiotika als Tierarzneimittel abgegeben. Dies ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erfassung 2011. Maßgeblich hat hierzu eine Anpassung im Tierarzneimittelgesetz beigetragen, nach welcher der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß reduziert werden soll. Seit 2023 werden auch Antibiotika erfasst, die zum Beispiel durch Veterinärbehörden, Apotheken und Hochschulen an Tierärztinnen und -ärzte abgegeben werden; zuvor wurden nur Abgaben durch pharmazeutische Unternehmer erfasst.

Quelle: aok.de