Die Absatzzahlen für Antibiotika in der Nutztierhaltung sinken in Deutschland kontinuierlich. Insgesamt reduzierte sich die verkaufte Menge hierzulande von 2011 bis 2021 um über 65 Prozent - deutlich stärker als im EU-Durchschnitt. Dort hat sie sich in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt halbiert. In Frankreich beispielsweise beträgt der Rückgang 55 Prozent und in den Niederlanden 58 Prozent. Das zeigen die neuesten Zahlen der European Medicin Agency (EMA). In manchen europäischen Staaten stieg die Zahl allerdings auch. So legten die Antibiotikaverkäufe in Polen um 39 Prozent zu.

Deutschland nimmt also bei der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes eine Vorreiterrolle ein. Wenn Medikamente verabreicht werden, dann nur nach klarer Diagnose durch einen Tierarzt, um kranke Tiere zu behandeln. Die Fleischwirtschaft setzt sich dafür ein, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auch zukünftig weiter reduziert wird.

Wenig Wissen über Antibiotika und ihren Einsatz

In der EU sind Antibiotika zur Wachstumsförderung in der Tierhaltung seit 16 Jahren verboten. Laut Eurobarometer-Daten wissen aber beinahe drei von fünf Europäern nichts von diesem EU-Verbot. Lediglich einer von zwei Befragten wusste, dass Antibiotika gegen Viren unwirksam sind und nur drei von zehn Europäern, dass der unnötige Einsatz von Antibiotika diese unwirksam macht und das Risiko von Antibiotikaresistenzen erhöht. Solche Umfrageergebnisse sind sehr besorgniserregend. Sie zeigen, dass es immer noch große Wissenslücken bei diesem Thema gibt.

Gerade deshalb ist es wichtig, das Bewusstsein für den angemessenen Einsatz von Antibiotika und die Notwendigkeit zu schärfen, Resistenzen im Rahmen des One-Health-Konzepts zu bekämpfen, das die Zusammenhänge zwischen menschlicher Gesundheit, Tiergesundheit und der Umwelt berücksichtigt. Anfang dieses Jahres wurden neue EU-Vorschriften erlassen, um sicherzustellen, dass antimikrobielle Wirkstoffe, die für die Humanmedizin von entscheidender Bedeutung sind, weiterhin wirksam bleiben, indem ihre Verwendung in der Veterinärmedizin verboten wurde. Der Deutsche Bundestag hat zuletzt einer Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zugestimmt. Das neue Gesetz wird Anfang Januar 2023 in Kraft treten. Es soll den Antibiotika-Einsatz weiter reduzieren.

Nahezu keine Antibiotikarückstände in Fleischprodukten

Sollte der Tierarzt bei einem erkrankten Tier eine Antibiotikatherapie als sinnvoll erachten, muss vor der Schlachtung eine Wartezeit eingehalten werden, um Rückstände in Nahrungsmitteln zu verhindern. Daher sind Rind- und Schweinefleischprodukte heute in Bezug auf Antibiotika nahezu rückstandsfrei. Dies belegen jährlich tausende Untersuchungen, die seit 1989 unter anderem im Rahmen des Nationalen Rückstandkontrollplans (NRKP) erhoben werden. In diesen Untersuchungen werden Proben von lebenden Tieren (Blut, Harn) wie auch Fleischproben am Schlachthof ausgewertet und auf die Verwendung von unerlaubten Substanzen (betrifft Hormone, Tierarzneimittel, Umweltbelastungen) untersucht.

Zusammenarbeit von Tierhaltern, Tierärzten und Fleischwirtschaft

Die Fleischwirtschaft arbeitet im Rahmen des Kontrollsystems QS Qualität und Sicherheit gemeinsam mit Tierhaltern und Tierärzten daran, Tiergesundheitsdatenbanken als Frühwarnsysteme zu etablieren. Die Idee: In der Datenbank werden Daten zu Antibiotikaeinsatz, Biosicherheit, Tierhaltung und Befunddaten so miteinander verknüpft, dass sich Zusammenhänge erkennen lassen. Die teilnehmenden Betriebe können damit noch frühzeitiger mögliche Schwachstellen erkennen und die Gesundheit ihrer Tiere auch ohne Antibiotikaeinsatz verbessern.