Zwar müssen noch alle 27 EU-Staaten zustimmen, um das Ende des "Soja-Schnitzels" (zumindest als Produktbezeichnung) zu besiegeln, doch die Debatte überrascht. Nicht nur weil der Markt für die Ersatzprodukte immer noch eine kleine Nische bleibt, die nicht mehr so schnell wie einst wächst: Rein rechnerisch wurden in Deutschland rund 1,5 Kilogramm Fleischersatzprodukte pro Kopf im Jahr 2024 verzehrt, während Fleischkonsum auf 53,2 kg pro Kopf gestiegen ist [1]. Sondern auch, weil dabei eine berechtigte Frage aufkommt: Warum sollte nicht auch für Fleisch gelten, was für Milch, Butter, Schokolade, Käse, Saft etc. längst rechtlich eindeutig geklärt ist?

Milchverordnung: ein alter Hut?

Gesetzliche Regelungen gegen „irreführende“ Produktbezeichnungen sind nicht neu. Vor knapp 100 Jahren gab es ähnliche Diskussionen in Deutschland, die dazu geführt haben, dass zunächst der Begriff „Milch“ geschützt wurde. Das hatte auch einen triftigen Grund: Damals sollten damit Betrüger gestoppt werden, die Kalk, Mehl etc. mit Wasser gemischt als Kuhmilch verkauften.

Später wurden ähnliche Regelungen auch auf der EU-Ebene eingeführt. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Milchverordnung“ [2]. Diese besagt, dass Begriffe „Milch“, „Sahne“, „Butter“ und „Käse“ ausschließlich für Produkte verwendet werden, die aus tierischer Milch stammen. Auch in Verbindung mit Worten „veggi" oder "vegetarisch" wird es daher schwierig: So darf z.B. Margarine nicht als „vegetarische Butter“ verkauft werden.

Ein alter Hut angesichts der aktuellen Vielfalt an Milchalternativen? Mitnichten! Der Europäische Gerichtshof hat 2017 bestätigt: Begriffe wie „Sojamilch“ oder „Reismilch“ dürfen nicht verwendet werden, auch wenn sie eindeutig auf ein pflanzliches Produkt hinweisen. Für diese Produkte sind nur Bezeichnungen wie „Sojadrink“, „Getränk auf Sojabasis“ oder „Hafergetränk“ erlaubt. [3]

Und gerade erst hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Gin Alkohol enthalten muss und die Vermarktung dieses Getränks nicht als alkoholfreier Gin erfolgen darf. [4]

Alles Käse?

Auch das Wort „Käse“ darf nur für Produkte aus Tiermilch [5] verwendet werden. Lediglich Bezeichnungen wie „Käse-Alternative“ oder „pflanzliche Käsealternative“ sind für Ersatzprodukte zulässig. Gleichzeitig ist die Bezeichnung „Analogkäse“ (für Produkte, die aus pflanzlichen Fetten hergestellt werden) in Deutschland verboten. Der Begriff wurde in Österreich sogar zum Unwort des Jahres 2009: Verbraucherschützer haben damals herausgefunden, dass dieses Käseimitat in vielen Fertigprodukten wie Tiefkühlpizza oder Tiefkühllasagne, in Backwaren und in der Gastronomie statt Käse zum Einsatz kam. [6]

Auch für Schokolade und Säfte gilt ein ähnlicher Schutz wie für Milch und Käse. Warum also nun auch nicht für Fleisch und Fleischprodukte?

Fleisch ist ein natürliches Produkt

Fleisch ist ein natürliches Produkt, das viele wertvollen Vitamine, Mineralien und Mikronährstoffe in einer für die Menschen gut verdaulichen Form liefert, die in Ersatzprodukten eben nicht in gleicher Weise vorhanden sind. Doch die Debatte um den Fleischersatz wird meistens auf den Proteingehalt reduziert, während kaum darüber gesprochen wird, dass tierische Proteine sich von den pflanzlichen durch viele Vorteile für menschliche Gesundheit stark unterscheiden.

Darf man an dieser Stelle auch mal zurückfragen: Macht die Bezeichnung „veganes Rinderfilet“ überhaupt Sinn? Zur Erinnerung – es gab ja schon einmal eine ähnliche Diskussion um die Kalbfleisch-Leberwurst. Früher hieß die einfach Kalbsleberwurst, bis Verbraucherschützer darin eine „Verbrauchertäuschung“ sahen – obwohl eigentlich alles korrekt deklariert war. Wo war der Aufschrei, als plötzlich Hafermilch im Regal stand – obwohl da bekanntlich keine Milch drin ist? Warum müssen pflanzliche Produkte überhaupt genauso heißen wie ihre tierischen Vorbilder? Traut man den Leuten wirklich nicht zu, dass sie auch ohne Begriffe wie Schnitzel, Steak oder Filet wissen, wie man’s zubereitet?

Katzenzungen, Baby-Öl und Käsefüße

Es wäre also logisch, wenn das, was für alle diese oben genannten Produkte längst gilt, nun auch für Fleischimitate gelten sollte. Das wird allerdings noch dauern: Dafür muss noch der Ministerrat zustimmen.

Bis dahin werden sicherlich noch viele lustige Begriffen wie „Katzenzungen“, „Baby-Öl“, „Scheuermilch“ etc. gesucht, um eine klare Regelung bei Fleisch in Frage zu stellen. Doch eingeführte Begrifflichkeiten wie Kokosmilch, Kakao- oder Erdnussbutter sind bei Milch auch weiterhin erlaubt und auch das Sellerieschnitzel wird es weiterhin geben, ebenso wie den Dreikäsehoch und den Käsefuß. Doch all die Wortspiele und Witze werden der Ernsthaftigkeit des Themas nicht gerecht. Denn Lebensmittel sind ein Teil der Tradition und Kultur, sie stehen auch für Geschmack, Genuss und Lebensfreude, für Wohlstand und Gesundheit.

Aber unabhängig davon, wie die EU-Gremien letztlich entscheiden, müssen die Produkte die Konsumenten überzeugen und jeder sollte das essen, was ihm schmeckt und guttut – egal ob Gemüsebratling oder Steak.

[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2025/PD25_21_p002.html

[2] (Die EU-Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Anhang VII Teil III, schützt die Bezeichnungen für Milch und Milcherzeugnisse. Darin heißt es sinngemäß: „Die Bezeichnung ‚Milch‘ ist ausschließlich dem Erzeugnis vorbehalten, das durch das Melken von Tieren gewonnen wird.“ Das bedeutet: Nur tierische Milch (z. B. Kuh-, Schafs-, Ziegenmilch) darf als „Milch“ bezeichnet werden. Pflanzliche Alternativen (z. B. aus Soja, Hafer, Mandeln, Reis) dürfen den Begriff „Milch“ nicht verwenden.
https://eur-lex.europa.eu/lega...

[3] Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Urteil C-422/16 (Verband Sozialer Wettbewerb e. V. / TofuTown GmbH), 2017.

[4] https://www.faz.net/aktuell/wi...

[5] EU-Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Anhang VII Teil III, geschützt.

Dort heißt es: Die Bezeichnungen „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“, „Joghurt“ usw. sind ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten. Milcherzeugnis ist definiert als ein Produkt, das ausschließlich aus Milch (also aus tierischem Ursprung) gewonnen wird. Das bedeutet: „Käse“ darf nur für Produkte aus tierischer Milch verwendet werden.

[6] https://www.derstandard.de/story/2000141044772/zeitgeist-gewinner-der-siegeszug-des-analogkaeses

[7] Die „Leitsätze Fleisch und Fleischerzeugnisse“ legen in Deutschland fest, wie diese Produkte zusammengesetzt sein müssen und zu bezeichnen sind. Es handelt sich hierbei nicht um Rechtsnormen. Sie sind also nicht rechtsverbindlich. Es handelt sich bei diesem Dokument unter anderem auch um Auslegungshilfen und Anweisungen, wie abweichende Lebensmittel – zur Vermeidung einer Irreführung der Verbraucher – hinreichend und rechtskonform zu kennzeichnen sind.
www.bmleh.de/SharedDocs/Downlo...